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Betreuung bedeutet:
Dabei helfe ich dem Betroffenen
in schwierigen Lebenssituationen
bei der Erledigung finanzieller Angelegenheiten
beim Kontakt mit Ämtern, Versicherungen, Arzt, ...
Bei Besuchen und im Gespräch
mit seinem Umfeld kläre ich dabei
die Probleme und Interessen des Betroffenen.
Nach Prüfung beschließt das Vormundschaftsgericht eine Betreuung für
Wenn nicht, wird ein geeigneter familienfremder Betreuer vermittelt.